Straßenausbaubeiträge: SPD-Fraktion fordert Entlastung von Bürgern und Kommune
„Das ist schon höchster Populismus und blanker Zynismus, dass eine Mehrheit aus CDU, FDP und Grünen im Landtag den Gesetzesvorschlag der SPD zur kompletten Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rundweg ablehnt und die CDU in Kassel eine Abschaffung der Beiträge fordert“, sagten der SPD-Landtagsabgeordnete Wolfgang Decker sowie der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Patrick Hartmann zur Erklärung der CDU-Fraktion.Die SPD habe im Landtag ein Gesetz eingebracht, dass die Abschaffung der Gebühren vorsieht und das Land gleichzeitig verpflichtet, den Kommunen die entgehenden Beitragsentnahmen zu erstatten. „Das wäre eine klare Regelung, die die Bürger entlastet und die Kommunen nicht auf ihren Einnahmeverlusten sitzen lässt. Eine echte win-win-Situation also für alle, die auch in Kassel künftig jede Menge Ärger und Diskussionen ersparen würde“. So aber mache sich die Kasseler CDU-Fraktion einen schlanken Fuß und sehe tatenlos zu, wie die Landesregierung mit ihrer Regierungsmehrheit den Kommunen das Problem vor die Haustür kippt. „Wir erwarten jetzt von der Kasseler CDU, dass auch sie ihre Verantwortung für die Stadt Kassel und ihre Bürger wahrnimmt und sich in Wiesbaden bei ihrer eigenen Landesregierung unmissverständlich für eine Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes und damit für eine Abschaffung der Beiträge einsetzt, so wie es die SPD fordert. Es ist nicht hinnehmbar, dass Bürger und Kommunen gegeneinander ausgespielt werden. Das ist jetzt das Ergebnis eines schlechten Gesetzes, das mit schwarz-gelb-grüner Mehrheit in Wiesbaden durchgepeitscht wurde“, machen Decker und Hartmann deutlich. „Gleichzeitig erwarten wir von der CDU konkrete Angaben, wie und wo sie die Einnahmeverluste der Stadt von jährlich rund 1 Millionen Euro ausgleichen will. Durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle, oder durch verlangsamten Straßenausbau? Man darf gespannt sein“. Die beiden SPD-Politiker kündigten an, dass die SPD-Fraktion Ende Juli im Landtag eine öffentliche Anhörung zu ihrem Gesetz durchführen werde und den Gesetzentwurf im August erneut in den Landtag einbringen werde.