„Mit dem Ja der Stadtverordneten zur Magistratsvorlage werden die Straßenausbaubeiträge in Kassel der Vergangenheit angehören“, begann Fraktionsvorsitzender Patrick Hartmann seine Rede am vergangenen Montag. Und genauso kam es dann auch. Eigentürmer und Hausbesitzerinnen zahlen fortan keine Beiträge mehr für all jene Straßen, die ab dem 01. September dieses Jahres umgebaut oder erneuert werden.

Übergangsregelung schützt Stadt

Ob Königsstraße, Wolfsgraben oder Friedrich-Ebert-Straße: Überall dort, wo jedoch schon gebaut wird oder wurde, fallen noch Beiträge an (Hintergrund). So sieht es die Übergangsregelung in der geänderten Straßenbausatzung vor. Der Grund: Ohne die Beiträge fehlen der Stadt insgesamt ca. 8,8 Millionen Euro – ein riesiges finanzielles Minus. „Davor muss die Stadt bewahrt werden“, sagte Hartmann.

Derzeit können die künftig fehlenden Gelder nicht ausgeglichen werden. Damit bleibt der Stadt nur eins übrig, die Straßen langsamer auszubauen.

„Denn für uns ist klar, Grundsteuer und Gewerbesteuer bleiben unangetastet“, versicherte Hartmann. Vielmehr sieht er die hessische Landesregierung in der Pflicht. „Bisher haben die Regierenden in Wiesbaden den Kommunen nur die Wahl gelassen, auf die Straßenbeiträge zu verzichten. Wie die Städte jedoch fortan den Straßenaus- und -neubau bezahlen sollen, dazu fällt Wiesbaden offenbar nichts ein.

Echte Lösungen aus Wiesbaden gefordert

Sich an den CDU-Vorsitzenden Dominique Kalb wendend, forderte Hartmann daher: „Die Lösung des Problems besteht eben nicht darin, es an die nächste Ebene weiterzugeben. Sorgen Sie doch lieber bei Ihren Parteifreunden in Wiesbaden dafür, dass die kommunalfeindliche Politik aufhört. Auf dass die Städte und Gemeinden endlich einen finanziellen Ausgleich erhalten, der die wegfallenden, dringend benötigten Gelder aus den Straßenbeiträgen aufwiegt.“ Abschließend forderte Hartmann echte Hilfe von der Landesregierung.

 

Hintergrund

Würde die Satzung ohne Überleitungsbestimmung aufgehoben, könnten jene Baumaßnahmen nicht mehr abgerechnet werden, bei denen die letzte Rechnung erst nach dem 31. August 2019 eingeht. Das beträfe bereits abgeschlossene und noch laufende Projekte.

 

(Bild: Pixabay (c) Bruno Glätsch)