Rechtliche Klärung geht nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger
Für die SPD-Fraktion ist die Ankündigung von Oberbürgermeister Christian Geselle maßgeblich, dass die weitere rechtliche Klärung nicht zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. „Seit 2017 werden die Bescheide mit einem Vorläufigkeitsbescheid versehen. Das gilt auch für das Jahr 2019“, sagt der SPD-Fraktionsvorsitzende Patrick Hartmann. Darüber hinaus kündigte der Oberbürgermeister an, im kommenden Jahr die Voraussetzung zu schaffen, dass die in der November-Sitzung der Stadtverordnetensitzung verabschiedete Gebührensatzung so angepasst wird, dass bis zur abschließenden Klärung die Konzessionsabgabe vorläufig nicht erhoben wird.
Dies werde seine Fraktion mittragen, ebenso wie die angekündigte juristische Klärung der Rechtmäßigkeit. „Für uns steht außer Frage, dass wir die Wasserversorgung und die öffentliche Daseinsvorsorge in kommunaler Hand behalten wollen. Deshalb müssen kommunale Eigenbetriebe und Gesellschaften auskömmlich wirtschaften dürfen“, erklärt Hartmann die Unterstützung der SPD für weitere juristische Schritte. Man werbe bei den Bürgerinnen und Bürgern um Verständnis, dass eine Stadt wie Kassel auf Gebühren nicht vollumfänglich verzichten kann. „In letzter Zeit haben wir bereits viele Entlastungen beschlossen und haben andererseits für Gebührenstabilität gesorgt“, sagt Hartmann weiter und verweist auf die erst kürzlich beschlossene Satzung für die Kinder- und Hortbetreuung, die Aufhebung der Straßenausbausatzung und die neue Parkgebührenordnung, die allesamt zu Ersparnissen bei den Kasseler Bürgerinnen und Bürgern führen.
Die SPD-Fraktion wolle die juristische Klärung, weil davon abhänge, wie sich Kommunen zukünftig finanzieren können. „Das ist für die entscheidende Frage, mit der man kommunalpolitisches Verantwortungsbewusstsein unter Beweis stelle“, sagt Hartmann in Richtung all derjenigen, die sich jetzt vorschnelle Schlüsse ziehen.