„Auch in dem rechtsextremen Terroranschlag auf den Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ist die hessische Verfassungsschutzbehörde, wie auch im NSU Fall, wieder einmal negativ auffällig geworden“, sagt Norbert Sprafke Mitglied im Rechtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung.
So sei Markus H. legaler Waffenbesitzer geworden, aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, welches auf der Basis der falschen Unterrichtung durch den hessischen Verfassungsschutz urteilte. Die örtliche Waffenbehörde war somit gezwungen, Markus H. waffenrechtliche Erlaubnisse auszustellen. Inzwischen hat der Verfassungsschutz dieses Versagen eingeräumt und die Kasseler Waffenbehörde hat die waffenrechtlichen Erlaubnisse aufgehoben.
Die Hessische Landesregierung muss deshalb für die Zukunft sicherstellen, dass der hessische Verfassungsschutz alle vorliegenden Informationen zu Nazis, Reichsbürgern und anderen Rechtsextremen den unteren Behörden zur Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Verfügung stellt, damit der legale Zugang dieser Personenkreise zu Waffen dauerhaft und konsequent verhindert wird. „Das geht aber nur, wenn der Verfassungsschutz sein ignorantes Verhalten gegenüber Rechtsextremen aufgibt“, meint Sprafke.
Bekannt ist, dass der Verfassungsschutz bei der Anfrage des Verwaltungsgerichtes dem Gericht Markus H. als „nicht aktenkundig“ bezeichnete. Der Verfassungsschutz hat seine tatsächlichen Erkenntnisse dem Gericht nicht mitgeteilt.
„Im Gegensatz zum hessischen Verfassungsschutz hat sich die Kasseler Waffenbehörde als zuverlässig erwiesen. Der Verfassungsschutz ist selbst daran schuld, dass weiterhin Zweifel an seiner Zuverlässigkeit im Bereich rechtsextremer Terror bestehen“, sagt Sprafke.